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Liniennetz


Ihr Recht als Fahrgast

Seit dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr bei 
Zugverspätungen, Zugausfällen oder den Versäumnis von Anschlusszügen.

Beachten Sie hierbei bitte, dass die Fahrgastrechte nur bei Störungen im Eisenbahnverkehr gelten. (alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE)

Die Fahrkarte und die gewählte Verbindung sind hierbei Ihre Anspruchsgrundlagen. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Ansprüche können sich ergeben aus:

  • Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielort
  • Weiterfahrt mit einem anderen Zug
  • Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust
  • Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)
  • Übernachtung


Detaillierte Informationen und das Formular, für die Geltendmachung Ihres Rechtes, erhalten sie hier: http://www.fahrgastrechte.info

 

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?

 

Sofern Sie ausschließlich mit der Erfurter Bahn und Süd-Thüringen-Bahn unterwegs waren, richten Sie Ihre Entschädigungs- bzw. Erstattungsforderungen zusammen mit den notwendigen Unterlagen und Belegen (Fahrausweise, Bescheinigungen etc.) formlos direkt an uns: Kontakt Erfurter Bahn

Haben Sie mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt, reichen Sie Ihren Entschädigungsantrag bitte beim Servicecenter Fahrgastrechte ein. Die Erstattung oder Entschädigung wird mit einem einheitlichen Fahrgastrechte-Formular zusammen mit den notwendigen Unterlagen und Belegen (Fahrausweise, Bescheinigung Kundenbetreuer, etc.) beantragt.

Wenn Sie mit der erhaltenen Antwort zu Ihrem Fahrgastrechtsfall unzufrieden sind, dann haben Sie die Möglichkeit sich an die Schlichtungsstelle zu wenden.

Sollte auch hier die Antwort zu Ihrem Fahrgastrechtsfall nicht zufrieden stellend sein, dann können Sie sich in letzter Instanz an das Eisenbahnbundesamt wenden.



Das Reisen mit unseren Shuttles

Die Züge der Erfurter Bahn GmbH verkehren ausschliesslich in der 2. Klasse.  Ein WC befindet sich an Bord. Die Shuttles verfügen zudem über eine Heizung und oftmals über eine Klimaanlage.

Die Fahrkarte können Sie jederzeit am Automaten im Shuttle, zum Bordpreis, erwerben. Zu unterschiedlichen Zeiten ist Servicepersonal mit an Bord. Bei diesem können Sie dann ebenfalls Fahrscheine nachlösen oder Fragen stellen.

Sollten Sie weiter kein Zugbegleitpersonal auffinden können, dann wenden Sie sich mit ihrem Anliegen an unser Fahrpersonal. An Bord können Sie kostenlose Lesematerialien mitnehmen. Das Reiseziel, wie auch den nächsten Halt des Shuttles, können Sie Displays am und im Zug entnehmen.

Uns ist es sehr wichtig, dass alle Reisende sich wohl fühlen. Wir bitten Sie daher Plätze auf Nachfrage frei zu geben, nicht in unseren Zügen zu Rauchen, zu laut Musik zu hören oder ihre Schuhe auf unsere Sitze zu legen.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitreisende und unsere Technik.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Personal jederzeit zur Verfügung.



Tickets kaufen

Wichtig!
Jeder Fahrgast muss sich selbst, vor Antritt der Fahrt, mit einer gültigen Fahrkarte versehen.

In den Zügen der Erfurter Bahn GmbH gilt der gleiche Tarif, wie bei der Deutschen Bahn AG. Die Tickets werden also gegenseitig akzeptiert. Mit dem Kauf eines Tickets willigen Sie in unsere Beförderungsbedingungen ein.


Beförderungsbedingungen



Angebote und Preise

Wir arbeiten in Tarifkooperation mit der Deutschen Bahn AG (DB), dem Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen (VMT - "Voll-Mobil-Ticket"). Wir erkennen die jeweiligen Fahrausweise gegenseitig an. Auf einzelnen Strecken bieten wir Ihnen nur für unsere Züge eigene Haustarife zu günstigeren Konditionen an. Diese können Sie am Automaten im Triebwagen oder beim begleitenden Servicepersonal erwerben. Diese Sonderangebote finden Sie auf den einzelnen Linienseiten.

Bei Fahrten über die Verbundgrenzen hinaus, bzw. in einen Verbund hinein wählen Sie bitte den Zielbahnhof und Sie erhalten einen durchgängigen Fahrausweis aus dem Tarifsortiment der Deutschen Bahn AG.


Neben dem Normalfahrschein für eine einfache Fahrt gibt es zahlreiche Spar- und Sonderangebote, welche Sie auf den Webseiten der Deutschen Bahn AG einsehen können. Ebenfalls finden Sie dort die Reiseauskunft, welche Ihnen Auskunft zu den Fahrzeiten auch den Preis ermitteln lässt.

Deutsche Bahn AG

Die Preise der Verkehrsverbünde entnehmen Sie bitte auf den Webseiten des jeweiligen Verkehrsverbundes.


Nordhessischer VerkehrsVerbund

Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen

Innerhalb des VMT-Gebietes kann auf Eisenbahnrelationen bis 50 km das Hopperticket- Thüringen erworben werden.



Tickets im Regioshuttle der Erfurter Bahn kaufen

In den Zügen der Erfurter Bahn können Sie bequem unsere Fahrkartenautomaten für Ihren Ticketkauf nutzen. Es betseht die Möglichkeit auf ein eingeschränktes Fahrkartensortiment zu zugreifen. Hierbei können Sie allerdings keine Fahrkarten auf Vorrat erwerben, da diese ab dem Zeitpunkt des Kaufes zum sofortigen Fahrtantritt gültig sind.

Der Fahrkartenautomat im Shuttle akzeptiert neben einer aufladbaren Geldkarte (damit sind keine EC-Karten, Visa oder MasterCards gemeint), alle Euro-Münzen, ausser der 20 Cent-Münze. Desweiteren ist die Zahlung mit 5, 10, 20 und 50 Euro-Scheinen möglich. Allerdings ist die Bezahlung mit 50 Euro-Scheinen abhängig von der Höhe des zu zahlenden Betrages. Bitte versuchen Sie deswegen, immer passendes Geld bei sich zu haben, wenn Sie bei uns einsteigen und einen Fahrschein erwerben möchten.

An unseren Fahrkartenautomaten können Sie, streckenbezogen, Ihre Fahrkarte zu allen Ziebahnhöfen der Erfurter Bahn und der Süd Thüringen Bahn sowie zu ausgewählten Zielbahnhöfen der Deutschen Bahn wählen.

Sollte Ihr Ziel nicht auf unserem Automat vorhanden sein, so versehen Sie sich bitte mit einer Fahrkarte bis zu Ihrem Umstiegsbahnhof. Haben Sie im Zug Fragen zum Kauf einer Fahrkarte oder zur Bedienung des Automaten, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Zugbegleitpersonal, dem Triebfahrzeugführer oder unter unserer Telefonnummer. Sollten Sie bei einer Fahrkartenkontrolle keine gültige Fahrkarte vorweisen können, sind unsere Zugbegleiter brechtigt, das erhöhte Beförderungentgelt zu kassieren oder Ihre Personalien aufzunehmen.



Entwertung ihrer Fahrkarte

Alle Fahrausweise, mit Ausnahme des Online-Tickets, sind bei Fahrtantritt zu entwerten. Alle Triebwagen sind mit  Entwertern im Einstiegsbereich der Fahrzeuge versehen. Durch den Aufdruck erlangen Sie eine bessere Nachweisbarkeit Ihrer Reisekette, was nicht zuletzt der Durchsetzbarkeit von Versicherungs- und Kulanzansprüchen im Streitfall dienen kann.